Künstlersozialversicherung

Bundesverband Soziokultur gratuliert Künstlersozialkasse zum 40-jährigen Bestehen

Mit der Gründung der KSK 1983 wurde eine Wertschätzung von künstlerischer Tätigkeit manifestiert: Selbständige Künstler*innen müssen unstrittig soziale Absicherung erfahren. Bis heute arbeitet die KSK erfolgreich daran, dass Mitglieder eine vergleichbare soziale Absicherung genießen, die auch Angestellte erfahren. Das gibt vor allem auch jüngeren Künstler*innen eine wichtige, sichere Basis. Der Bundesverband Soziokultur gratuliert zu dieser

Künstlersozialkasse: Zuverdienstgrenze angehoben

Das Bundeskabinett hat am 12. Mai einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gebilligt, wonach Künstlerinnen und Künstler übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren.

Kulturrat: Lösung für den Verlust der Krankenversicherung von Künstler*innen gefordert

Viele Versicherte in der Künstlersozialkasse haben zusätzlich zu ihrer künstlerischen Tätigkeit eine andere selbständige Tätigkeit aufgenommen, um über die Runden zu kommen. Diese andere selbständige Tätigkeit lässt teilweise temporär die eigentliche künstlerische oder publizistische Tätigkeit in den Hintergrund treten, was zum Verlust der Kranken- und Pflegeversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK) führt.

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