Minijob

Besonderheiten bei der Kombination von Minijob und Freibeträgen

Der GKV-Spitzenverband und weitere Sozialversicherungsträger haben ihre „Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen“ (GeringfügigkeitsRichtlinien, 26.7.2021) aktualisiert. Sie treffen einige Klarstellungen zu Minijobs in gemeinnützigen Einrichtungen.

Das ändert sich 2022 für Minijober*innen

Auf alle Minijobber*innen kommen 2022 Neuerungen zu: Sowohl 450-Euro-Jobs als auch kurzfristige Beschäftigungen bis zu drei Monaten sind davon betroffen. Die wohl wichtigste Änderung: Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2022 erhöht.

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