Flüchtlingskrise: Förderung der Kulturarbeit nach dem Bundesvertriebenengesetzes als Vorbild

Morgen wird im Deutschen Bundestag der „Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2013 und 2014“ debattiert. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, nimmt diese Aussprache zum Anlass, noch einmal auf die kulturellen Herausforderungen der aktuellen Fluchtbewegunghinzuweisen und fordert die Bundesregierung auf, ein umfängliches Maßnahmenpaket zu schnüren, ähnlich umfassend wie es in § 96 des Bundesvertriebenengesetzes geschehen ist.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Bund, Länder und Kommunen müssen die Bildungs- und Kultureinrichtungen in Deutschland in die Lage zu versetzen, die Chancen und Herausforderungen im Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunftskulturen mitzugestalten bzw. bewältigen zu können. Hierzu gehört auch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für qualifiziertes Personal und Sachmittel. Diese Herausforderung ist im Umfang mit der Fluchtbewegung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges vergleichbar. Die damals geschaffenen und heute noch gültigen Vorgaben von § 96 Bundesvertriebenengesetz stecken die Dimension der Aufgabe auch für die aktuelle Situation gut ab.“

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