Deutsches Kinderhilfswerk: Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Hamburg stärken

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine Stärkung der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Hamburg. Der Vergleich mit den gesetzlichen Bestimmungen in anderen Bundesländern zeigt, dass bei der Partizipation von Kindern und Jugendlichen durchaus noch Luft nach oben besteht. Defizite bestehen aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem bei Beteiligungsrechten in der Landesverfassung sowie bei der Beteiligung in Schulen.

Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland insgesamt sind ein Flickenteppich, und auch in Hamburg entsprechen sie nicht durchgängig den Standards, die nötig und möglich sind. Hamburg ist hier aufgefordert, weitere geeignete Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen, auch wenn Hamburg im Vergleich mit den anderen Bundesländern durchaus gut dasteht. Wir fordern den Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher auf, das Thema verstärkt auf die Agenda zu setzen und den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen noch mehr Geltung zu verschaffen. Wir würden es begrüßen, wenn er sich für eine vom Deutschen Kinderhilfswerk geforderte Bund-Länder-Konferenz unter Federführung der Bundesregierung einsetzt, auf der die Vorteile der Kinder- und Jugendbeteiligung diskutiert, gesetzliche Regelungsbeispiele erörtert und Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen erarbeitet werden„, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert insbesondere dafür, die Kinderrechte im Allgemeinen und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Speziellen in der Landesverfassung abzusichern. Hier hat Hessen mit seiner Verfassungsreform im letzten Jahr deutliche Maßstäbe gesetzt. Und auch im Schulbereich gibt es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Verbesserungsbedarf: So sollten Schülerinnen und Schüler an Lehrerkonferenzen stimmberechtigt teilnehmen können. Wichtig ist zudem, dass Schülervertretungen bzw. die SchülerInnenkammer Hamburg dieselben Rechte erhalten wie die jeweiligen Elternvertretungen.

Zur Frage der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat das Deutsche Kinderhilfswerk vor einem Monat die Studie „Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland – eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene und ein Vergleich der Bestimmungen in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene“ vorgestellt. Schwerpunkte sind dabei das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche, Beteiligungsrechte in den Kommunen, in Kindertageseinrichtungen und vor allem in der Schule. Dabei kann festgestellt werden, dass es eine Vielzahl von positiven Beispielen in den Bundesländern gibt, wo die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf dem richtigen Weg ist. Diese zeigen klar und deutlich, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weniger eine Frage der Kassenlage, sondern vor allem eine Frage des politischen Willens des Gesetzgebers ist.

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