taz: Vereine müssen bis Ende 2021 keinen Entzug der Gemeinnützigkeit fürchten

Bis zum Ende 2021 wird keinen weiteren Vereinen auf Grundlage des Attac-Urteils die Gemeinnützigkeit entzogen werden. Das berichtet die taz mit Verweis auf ein Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium. Das Ministerium hat sich demnach außerdem mit den Finanzministerien der Länder darauf geeinigt, dass bis zum Ende nächsten Jahres das Gemeinnützigkeitsrecht überarbeitet werden soll.

Zum Hintergrund: Der Bundesfinanzhof hatte vor einem Jahr entschieden, dass politische Bildungsarbeit nicht als gemeinnützig gilt, wenn damit ein bestimmter politischer Kurs vertreten wird. Das globalisierungskritiche Netzwerk Attac hatte deshalb die Gemeinnützigkeit verloren. Später war die Gemeinnützigkeit aufgrund dieser Entscheidung auch der Organisation Campact entzogen worden. Viele weiteren Vereine fürchteten bei der nächsten turnusmäßigen Verlängerung der Gemeinnützigkeit in diesem Jahr die gleiche Konsequenz.

zum taz-Artikel ⇥

Auf: www.taz.de

Nach oben scrollen