Am 18. Dezember hat der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2020 gebilligt. Damit werden die umfänglichsten Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht seit 2013 umgesetzt.
Folgende Dinge wurden geändert:
- Erhöhung des Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrages
- Erhöhung der Umsatzfreigrenze auf 45.000 Euro
- Zeitnahe Mittelverwendung für kleine Einrichtungen wird abgeschafft
- Mittelweitergabe an andere begünstigte Körperschaften
- Vertrauensschutz bei Mittelweitergabe
- Tatsächliche Geschäftsführung kann schon bei der Satzungsprüfung einbezogen werden
- Kooperationen mit gemeinnützigen Einrichtungen
- Steuerbegünstigung für Holding- und Beteiligungsgesellschaften
- Vereinfachter Spendennachweis künftig bis 300 Euro
- Zuwendungsempfängerregister
- Auslandsspenden
- Neue gemeinnützige Katalogzwecke
- Neue Katalogzweckbetriebe
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