Bildende Künstler*innen, die solo-selbstständig und im Hauptberuf freischaffend tätig sind, dauerhaft in Deutschland leben und nicht immatrikuliert sind, können sich um ein Halbjahresstipendium in Höhe von 9.000 Euro bewerben.
Das Stipendium wird vom 1. Mai 2022 bis zum 31. Oktober 2022 ausbezahlt. Der Förderzeitraum ist nicht verschiebbar. Eine nebenberufliche Teilzeitbeschäftigung in Festanstellung ist dann zulässig, wenn sie unter 50 Prozent liegt.
Auf: www.kunstfonds.de