Sonderfonds des Bundes: Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden (bis 31.12.2022)

Um Kulturveranstaltungen auch mit weniger Teilnehmenden – aufgrund von notwendigen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln – wieder wirtschaftlich möglich zu machen, bietet der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen eine Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden an. Die Hilfe wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe werden Verluste ausgeglichen. Bei pandemie-bedingter Verringerung der möglichen Anzahl der Teilnehmenden um mindestens 20 Prozent verdoppelt die Wirtschaftlichkeitshilfe die Einnahmen aus den ersten 1.000 verkauften Tickets. Wenn besonders strenge Infektionsschutzauflagen die mögliche Teilnehmerzahl um mehr als 75 Prozent reduzieren (z.B., wenn nur jeder fünfte Platz angeboten werden darf), verdreifacht die Wirtschaftlichkeitshilfe die Ticketeinnahmen aus den ersten 1.000 verkauften Tickets.

Die maximale Förderung durch die Wirtschaftlichkeitshilfe bemisst sich an der Finanzierungslücke zwischen veranstaltungsbezogenen Kosten (zuzüglich einer Durchführungspauschale von 10 Prozent dieser Kosten, die systemseitig automatisch errechnet wird und nicht vom Veranstalter selbst angegeben werden muss) und den erzielten Einnahmen. Die Wirtschaftlichkeitshilfe ist bei 100.000 Euro pro Veranstaltung gedeckelt. Spezielle Regelungen bzw. Obergrenzen gelten für Veranstaltungen, die regulär am selben Veranstaltungsort wiederholt stattfinden – bspw. Kinofilmvorführungen oder Musicals.

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Auf: www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

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