Die Neustarthilfe 2022 April bis Juni unterstützt Soloselbständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro pro Quartal und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro pro Quartal. Sie wird als Vorschuss für die Förderzeiträume April bis Juni 2022 ausgezahlt.
Die Neustarthilfe 2022 April bis Juni ist Teil des Programms Neustarthilfe 2022. Mit dem Programm Neustarthilfe 2022 werden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum April bis Juni 2022 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) beträgt wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro pro Quartal für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro pro Quartal für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum. Den Antrag können Sie entweder selbst per Direktantrag oder über prüfende Dritte stellen.
Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 15. Juni 2022.