Erhöhung von Minijob-Grenze und Mindestlohn ab 1. Oktober 2022

Minijobber*innen können ab dem 1. Oktober 2022 nun 520 Euro statt 450 Euro durchschnittlich monatlich verdienen. Zugleich steigt der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze orientiert sich damit an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen.

Überschreitet der durchschnittliche Monatsverdienst die Minijob-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor. Ausgenommen sind gelegentliche nicht vorhersehbare Überschreitungen. Diese Regelung ergibt sich bisher ausschließlich aus den Geringfügigkeits-Richtlinien. Zukünftig ist diese Überschreitung gesetzlich geregelt. Ein unvorhersehbares Überschreiten bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres bleibt dann im Rahmen der Pauschalierung.

Darüber hinaus darf die Überschreitung maximal 520 Euro monatlich betragen, so dass auf Jahressicht ein maximaler Verdienst bis zur Höhe des 14-fachen der Minijob-Grenze möglich ist. Eine* Minijobber*in darf also grundsätzlich 6.240 Euro über 12 Monate und in begründetem Ausnahmefall höchstens 7.280 Euro im Jahr verdienen.

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Auf: www.laks-bw.de

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