Zusatzmittel für die Arbeit mit aus der Ukraine geflüchteten Kindern und Jugendlichen beantragen (bis 15.10.2022)

Jugendkunstschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen können noch bis Mitte Oktober „Zusatzmittel für die Arbeit mit aus der Ukraine geflüchteten Kindern und Jugendlichen“ beim Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e.V. (bjke) beantragen.

Verlängert bis 15. Oktober 2022 können Anträge für „Zusatzmittel für die Arbeit mit aus der Ukraine geflüchteten Kindern und Jugendlichen“ über das vereinfachte Antragsverfahren des bjke gestellt werden. Die Projekte können kurzfristig starten, müssen jedoch bis 1. Dezember 2022 abgeschlossen werden.

Ziel des Zusatzprogramms „Ukraine“ ist es, Kindern und Jugendlichen, die vor dem Krieg aus der Ukraine flüchten mussten, das Ankommen in Deutschland zu erleichtern beziehungsweise die Begegnung und das Kennenlernen von neu ankommenden und schon länger in Deutschland lebenden jungen Menschen mit Methoden der kulturellen Bildung zu initiieren, zu intensivieren und zu fördern. Junge Menschen aus der Ukraine sollen gezielt angesprochen und einbezogen werden. Sie müssen aber nicht zwingend die Mehrheit der Teilnehmenden darstellen.

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Auf: bjke.de

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