ASSITEJ: Förderung NEUSTART KULTUR „Erhaltung des regulären Spielbetriebes“ und „Durchführung von Gastspielen“ (bis 1.11.2022)

Vom 17. Oktober bis zum 1. November 2022 können Anträge für die Erhaltung des regulären Spielbetriebes (Modul A) oder für die Durchführung von Gastspielen (Modul B) gestellt werden. Nur Künstler*innen, die bisher noch keinen Antrag im Modul A oder Modul B gestellt haben, können sich auf die Förderung bewerben.

Anträge stellen können professioneller Kinder- und Jugendtheater in freier Trägerschaft, Soloselbständigen und GbRs aus dem Bereich Performance, Tanz, Musik, Puppenspiel, Zirkus o.Ä., die ein Theater- oder Gastspielprogramm für junges Publikum anbieten.

Modul A ermöglicht die Realisierung regulärer Spielpläne auch unter den einschränkenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Diese Förderung richtet sich vor allem an Theater mit eigener Spielstätte. Sie trägt zur Erhaltung der Kinder- und Jugendtheater als Kulturorte bei. Gefördert werden interne und externe künstlerische Personalkosten. Die Förderung ist für einen festen Zeitraum von 60 zusammenhängenden Kalendertagen zu beantragen. Umfang der Förderung: 5.000 Euro bis 200.000 Euro. Die Projektlaufzeit ist 1. Januar 2023 bis spätestens 30. Juni 2023.

Modul B ermöglicht es, Gastspiele zu realisieren und Tanz- und Theaterproduktionen für junges Publikum an andere Orte zu bringen. Die Förderung richtet sich an mobile Theater ohne eigene Spielstätte, die die Begegnungen mit darstellenden Künsten in Bildungseinrichtungen, an öffentlichen Orten und in ländlichen Räumen ermöglichen. Gefördert werden interne und externe künstlerische Personalkosten. Umfang der Förderung: 5.000 Euro bis 200.000 Euro. Die Projektlaufzeit ist 1. Januar 2023 bis spätestens 30. Juni 2023.

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Auf: www.assitej.de

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