Der Fonds „Auf Augenhöhe“ zeichnet sich durch ein sehr freies Format aus. Deshalb verzichtet er bewusst auf enge Fristen, starre Förderkriterien sowie komplexe Formulare und eine umfassende Berichtspflicht. Stattdessen lässt er den Antragsteller*innen und ihren Förderpartner*innen viel (Frei-)Raum in der Ausgestaltung ihres zivilgesellschaftlichen Engagements.

Förderfähig sind prinzipiell solche Initiativen, die eine breite Teilhabe an sozialen Prozessen ermöglichen, den Erfahrungsaustausch zwischen allen Beteiligten sichern und für eine kontinuierliche Reflexion der Geflüchtetenarbeit sorgen. Wichtig ist für ihn lediglich der respektvolle und zugewandte Dialog zwischen Menschen.
Nicht über den Fonds finanziert werden hingegen abrufbare Leistungen aus Bundesprogrammen bzw. kommunalen Angeboten, schulische Maßnahmen sowie Projekte, von denen keine nachhaltigen Effekte ausgehen. Zulässig sind Förderanfragen von Bürgerstiftungen aus ganz Deutschland, die ein Gütesiegel vom Bundesverband Deutscher Stiftungen tragen oder als gütesiegeltauglich eingestuft.
Jedes Projekt wird einmalig zweckgebunden und abhängig vom Bedarf mit 3.000 bis 5.000 Euro unterstützt. Bis zu zehn Prozent davon (höchstens 500 Euro) dürfen ohne Zweckbindung zur Deckung von Verwaltungskosten genutzt werden. Das Antragsformular umfasst (inkl. Präambel zu den Förderkriterien) insgesamt nur vier Seiten und kann jederzeit elektronisch oder von Hand ausgefüllt werden.