Projektförderung durch die Kulturstiftung des Bundes (bis 31.1.2023)

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zweimal jährlich Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen.

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist – ob Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Nächste Einsendefrist ist der 31. Januar 2023.

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Auf: www.kulturstiftung-des-bundes.de

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