Rudolf Augustein Stiftung: Künstlerische Regelförderung (bis 1.4.2023)

Um die Stimme von Künstler*innen in der Gesellschaft zu stärken, unterstützt die Rudolf Augstein Stiftung zeitgenössische Projekte aller Sparten mit bis zu 10.000 Euro.

Bild: Rudolf Augstein Stiftung

Antragsberechtigt für die künstlerische Regelförderung der Rudolf Augstein Stiftung sind sowohl Einzelkünstler*innen als auch gemeinnützige Organisationen. Gefördert werden etablierte Kulturschaffende und Nachwuchstalente.

Zwischen der Einreichfrist und dem Beginn des Projektes sollten mindestens vier Monate liegen, maximal 10.000 Euro können beantragt werden. Die nächste Antragsfrist ist der 1. April 2023.

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Auf: rudolf-augstein-stiftung.de

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