Wegen der Corona-Pandemie konnten auch Vereine, deren Satzungen Online-Verfahren nicht vorsehen, Mitgliederversammlungen und Abstimmungen virtuell durchführen. Was ist nötig, damit dies auch nach der Pandemie noch möglich ist? Ein Seminar der Stiftung Mitarbeit möchte vereins- und datenschutzrechtliche Fragen dazu klären und Möglichkeiten aufzeigen.
In der Pandemie waren viele Vereine vor die Herausforderung gestellt, Kommunikation und Entscheidungen in die Digitale Welt zu verlegen. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ermöglichte es auch Vereinen, deren Satzungen Online-Verfahren nicht vorsehen, Mitgliederversammlungen und Abstimmungen für einen begrenzten Zeitraum virtuell durchführen können. Nun stellt sich die Frage, was erforderlich ist, damit Mitgliederversammlungen auch nach der Pandemie und der Pandemiegesetzgebung weiterhin virtuell abgehalten werden können. In einem Seminar der Stiftung Mitarbeit am 11. Februar 2023 sollen vereins- und datenschutzrechtliche Fragen geklärt und praktische virtuelle Durchführungsmöglichkeiten vorgestellt werden. Die Kosten für die Teilnahme betragen 40 Euro.
Auf: www.mitarbeit.de