Starthilfe: Förderung durch die Stiftung Mitarbeit (bis 27.2.2023)

Der Bedarf an finanzieller Unterstützung gerade in der Startphase einer Initiative oder eines jungen Vereins ist groß. Die Stiftung Mitarbeit unterstützt deshalb mit Starthilfezuschüssen neue Initiativen und junge Vereine aus den Bereichen Soziales, Politik, Kultur, Umwelt und Bildung.

Die Stiftung Mitarbeit unterstützt mit ihren Starthilfezuschüssen seit vielen Jahren neue Initiativen und junge Vereine, die in den Bereichen Soziales, Politik, Kultur, Umwelt und Bildung (jenseits von Schule) tätig sind. Gefördert werden hierbei kleinere lokale Organisationen, die über keine oder nur geringe eigene finanzielle Ressourcen verfügen. Wesentlich für die Vergabe einer Starthilfeförderung ist, dass beispielhaft aufgezeigt wird, wie Zusammenschlüsse von Menschen mit zivilgesellschaftlichem Engagement gemeinsam das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mitgestalten.

Mit der Starthilfeförderung will die Stiftung Mitarbeit Bürger*innen ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben in Deutschland aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen. Dabei steht die Förderung von Aktionen und Initiativen im kommunalen Raum im Vordergrund. Die Stiftung Mitarbeit fördert im Durchschnitt etwa 50 bürgerschaftliche Initiativen und junge Vereine pro Jahr mit einer finanziellen Starthilfe. Die formlos und unbürokratisch vergebenen Mikro-Förderungen sind in vielen Fällen ein wichtiger Anstoß und eine Ermutigung aktiv zu werden und sich einzumischen.

Über die Bewilligung entscheidet ein Gremium der Stiftung Mitarbeit dreimal im Jahr. Die Antragsfristen für Starthilfeanträge in diesem Jahr sind der 27. Februar, der 19. Juni und der 23. Oktober 2023.

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Auf: www.mitarbeit.de

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