Wiederaufnahme- und Gastspielförderung (bis 1.4.2023)

Die Wiederaufnahme- und Gastspiel-Förderung, die der Dachverband freie darstellende Künste Hamburg e.V. (DfdK) seit 2019 im Auftrag der Behörde für Kultur und Medien vergibt, richtet sich an alle freien darstellenden Künstler*innen in Hamburg, die bestehende Produktionen noch einmal in Hamburg oder anderswo zeigen möchten.

Das erklärte Ziel ist es, die Sichtbarkeit des Bestehenden zu erhöhen und eine bessere Auswertung der einzelnen Projekte zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind Hamburger Künstler*innen, die ihren Arbeits- und/oder Lebensschwerpunkt in Hamburg haben. Gefördert werden Wiederaufnahmen in Hamburg und Gastspiele außerhalb Hamburgs (Wiederholung einer bestehenden Produktion). Die Produktion muss aber bereits in Hamburg gezeigt worden sein. Antragsfristen in diesem Jahr sind der 1. April 2023 und der 1. August 2023.

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Auf: www.dfdk.de

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