Förderung „Amateurmusikfonds” (bis 10.10.2023)

Auf Beschluss des Deutschen Bundestages stehen für den Amateurmusikfonds in diesem Jahr insgesamt und zunächst einmalig 5 Millionen Euro bereit. Der Fonds soll Musikensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen.

Der von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) geförderte Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) richtet sich an Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich. Gefördert werden herausgehobene und bemerkenswerte Einzelprojekte mit lokaler, regionaler oder bundesweiter Wirksamkeit, die die Leistungsfähigkeit der Amateurmusikszene weitreichender sichtbar machen. Dadurch sollen besondere künstlerische Impulse entstehen sowie neue Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermittelt werden, die zukunftsweisend für die gesamte Amateurmusikszene sind. Projekte von Ensembles oder deren Träger können für lokale Projekte eine Förderung von mindestens 2.500 Euro bis maximal 10.000 Euro erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit (z.B. durch Kreis-, Landesoder Bundesverbände) wirken, können eine Förderung von 10.000 Euro bis grundsätzlich höchstens 75.000 Euro erhalten.

Die Antragstellung kann bis zum 10. Oktober 2023 erfolgen. Die Projektlaufzeit darf ab dem 1. Januar 2024 beginnen und höchstens bis zum 15. Oktober 2024 dauern.

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Auf: www.bundesmusikverband.de

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