Die Projektförderung gliedert sich in die Bereiche „Junge Kunst und Kultur“ und „Kinder- und Jugendkultur“. Künstler*innen und Kulturschaffende können sich zu drei Fristen im Jahr um eine Förderung ihrer Projekte – in Höhe von max. 15.000 Euro – bewerben.
Unterstützt werden Projekte freischaffender Künstler*innen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie und Interdisziplinär sowie Kinder- und Jugendkulturprojekte der freien Szene. Im Fokus stehen dabei experimentelle und innovative Ansätze. Die Projekte sollten in Hamburg erarbeitet und präsentiert werden.
Die nächste Frist ist der 15. September 2024.