Im dritten Teil unserer Fachinfo-Serie geht es um Fälle, in denen die reguläre Berechnung der Lizenzgebühren über die Veranstaltungsfläche im Tarif U-ST zu einer besonderen Belastung führen kann. Dafür sieht die GEMA sogenannte Angemessenheits- beziehungsweise Härtefallregelungen vor. Sie können insbesondere dann relevant werden, wenn die tatsächliche Besucher*innenzahl deutlich hinter der erwarteten Auslastung zurückbleibt oder eine sehr große Fläche nur teilweise genutzt wird. Die Härtefallregelung kann man aber auch in anderen Tarifen beantragen.
Antrag auf Angemessenheit
Sollte die Zugrundelegung der Veranstaltungsfläche im Tarif U-ST eine unbillige Härte für euch darstellen, könnt ihr bei der GEMA einen schriftlichen Antrag auf Anwendung der Angemessenheitsregelung stellen. Eine „unbillige Härte“ kann zum Beispiel gegeben sein, wenn
- eure Veranstaltung geringer besucht war als erwartet, etwa bei schlechtem Wetter,
- eine sehr große, weitläufige Veranstaltungsfläche einer verhältnismäßig geringen Gesamtbesucherzahl gegenübersteht.
Bei Beantragung der Härtenachlassregelung ist die Anzahl der Besucher*innen anzugeben, die sich zum Zwecke der Teilnahme an der Veranstaltung auf der Veranstaltungsfläche – wenn auch nur zeitweise – aufgehalten haben. Die Besucher*innenzahl ist gegenüber der GEMA nachzuweisen; dies kann zum Beispiel durch eine Bestätigung seitens der Ordnungsbehörde oder der Polizei erfolgen.
Bei Anwendung der Angemessenheitsregelung wird zur Ermittlung der Vergütungssätze die maßgebliche Veranstaltungsfläche berechnet, indem 1 ½ Besucher*innen je m² zugrunde gelegt werden. Wichtig: Mindestens ein Fünftel der Fläche wird in jedem Fall berücksichtigt.
Der Antrag ist spätestens sechs Wochen nach Rechnungsstellung schriftlich oder über das Portal an die GEMA zu stellen. Der Nachweis der Gesamtbesucher*innenzahl ist dem Antrag beizufügen.
Angemessenheitsregelungen auch bei anderen Tarifen
Nicht nur im Tarif U-ST, sondern auch für andere Tarife kann in besonderen Fällen ein Angemessenheitsantrag gestellt werden. Auch in den Tarifen M-V und U-V kann die Anwendung einer Angemessenheitsregelung beantragt werden, wenn zum Beispiel
- die Personenkapazität des Veranstaltungsraumes geringer ist als die diesbezügliche tarifliche Berechnungsgrundlage,
- die Nettoeinnahmen aus der Veranstaltung im Einzelfall in grobem Missverhältnis zur Höhe der Pauschalvergütungssätze stehen.
Die Beantragung einer Härtefallregelung kann online erfolgen.
Über unsere Reihe „GEMA-Tipps für Open-Air-Veranstaltungen“
Mit der Fachinfo-Reihe „GEMA-Tipps für Open-Air-Veranstaltungen“ bündelt STADTKULTUR zentrale Hinweise zur Anmeldung und Lizenzierung von Musik im Freien – kompakt, praxisnah, mit Blick auf die Anforderungen der Stadtteilkultur. Grundlage der Reihe sind Informationen des Bundesverbandes Soziokultur, der die Inhalte zusammengestellt und uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.
Die weiteren Teile der Reihe:
- Tipp 1/4: Richtig anmelden und der Tarif U-ST für Feste ohne Eintritt
- Tipp 2/4: Veranstaltungsfläche richtig berechnen und Lageplan hochladen
Informationen zur GEMA bei STADTKULTUR
Für unsere Mitglieder und weitere Interessierte haben wir relevante Informationen für Musiknutzer*innen aus der Kultur zusammengestellt.
