Senat beschließt Erbbaurechtsvertrag für Gängeviertel
Der Hamburger Senat hat Ende Juni 2019 den mit der Gängeviertel Genossenschaft 2010 eG verhandelten Erbbaurechtsvertrag beschlossen, mit dem der Genossenschaft die Verantwortung für die Nutzung und Unterhaltung der Gebäude des Gängeviertels übertragen wird.
