Awareness-Beauftragte*r im Gängeviertel gesucht (Bewerbung bis 15.2.2022)
Der Verein Gängeviertel e.V. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet bis zum 31.12.2022, eine*n Awareness-Beauftragte*r (x/w/m) auf Minijob-Basis.
Der Verein Gängeviertel e.V. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet bis zum 31.12.2022, eine*n Awareness-Beauftragte*r (x/w/m) auf Minijob-Basis.
Der Verein Gängeviertel e.V. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2022, eine*n Diversitäts-Beauftrage*r (x/w/m) auf Minijob-Basis.
Über den Tellerrand Hamburg e.V. sucht ab dem 1. April 2022 eine Person für Fundraising/Kommunikation (m/w/d) auf Minijob-Basis.
Der GKV-Spitzenverband und weitere Sozialversicherungsträger haben ihre „Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen“ (GeringfügigkeitsRichtlinien, 26.7.2021) aktualisiert. Sie treffen einige Klarstellungen zu Minijobs in gemeinnützigen Einrichtungen.
Auf alle Minijobber*innen kommen 2022 Neuerungen zu: Sowohl 450-Euro-Jobs als auch kurzfristige Beschäftigungen bis zu drei Monaten sind davon betroffen. Die wohl wichtigste Änderung: Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2022 erhöht.
Die Stäitsch Theaterbetriebs GmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in für die Theaterkasse im Theater Haus im Park Bergedorf auf Minijobbasis.
Die Stäitsch Theaterbetriebs GmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in für die Theaterkassen im Altonaer Theater und in den Hamburger Kammerspielen auf Minijobbasis sowie in Teilzeit.
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2020 erneut angehoben und steigt von 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde. Davon profitieren nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch Minijobber.
Die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) ist ebenso wie die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) ein Jahresfreibetrag. Werden sie mit einem Minijob (geringfügige Beschäftigung) kombiniert, kann die Anrechnung in monatlichen Raten oder en bloc erfolgen.
Zur Erinnerung: Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro je Zeitstunde gestiegen. Damit verringert sich bei Konstanz der 450-Euro-Grenze die maximale Arbeitszeit eines Minijobbers. Soll deren Status erhalten bleiben, müssen unter Umständen zeitnah Korrekturen am Arbeitsvertrag vorgenommen werden.