FREIRÄUME! – Fonds für kulturelle Projekte mit Geflüchteten (bis 31.5.2017)

Für 2017 schreibt der Fonds FREIRÄUME! Mittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro für kulturelle Projekte mit Geflüchteten in Hamburg aus. Er richtet sich an funktionierende Orte der Stadtteilkultur, die herausragend gute Arbeit in der lokalen Kulturarbeit mit Geflüchteten leisten, und gleichermaßen an künstlerische und kulturpädagogische Projekte, Programme, Institutionen, Initiativen und Einzelpersonen, die hamburgweit kulturelle Angebote mit Geflüchteten durchführen.


Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich sowohl Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäuser, Jugendzentren, Geschichtswerkstätten als auch Flüchtlingseinrichtungen sowie kulturelle Institutionen, freie Initiativen, Vereine und Einzelpersonen. Die Projektdurchführenden sollten über eine nachweisbare künstlerische oder kulturpädagogische Qualifizierung und über Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten verfügen.

Beantragt werden können Fördermittel für künstlerische und kulturpädagogische Projekte in Hamburg, die zur Integration und Teilhabe von Geflüchteten beitragen und den interkulturellen Dialog unterstützen. Gefördert werden sowohl Vorhaben mit Geflüchteten, die in naher Zukunft realisiert werden und neue Impulse setzen, als auch bewährte Projekte und Programme mit Geflüchteten. Der Projektförderfonds ist offen für alle künstlerischen Sparten und Bereiche. Projekte, die bereits durch FREIRÄUME! gefördert worden sind, können im Sinne der Nachhaltigkeit einen Antrag auf Folgeförderung stellen.

Pro Projekt können in der Regel zwischen 5.000 und 15.000 Euro beantragt werden. Ein finanzieller Eigenanteil wird nicht vorausgesetzt. Kofinanzierungen durch die Freie und Hansestadt Hamburg, andere Stiftungen oder Förderer sind zulässig, müssen aber explizit im Finanzplan ausgewiesen werden.

Qualitätskriterien

Die Projekte sollten mehrere der folgenden Qualitätskriterien erfüllen:

  • Ermöglichung von Orten der Begegnung bzw. von geschützten Freiräumen für den interkulturellen Dialog
  • Ermöglichung von kultureller/gesellschaftlicher Teilhabe
  • Förderung der Partizipation von Geflüchteten ohne Sprachbarrieren
  • Niedrigschwelliger Zugang zu kulturellen Angeboten in Hamburg
  • Vermittlung von Willkommens- und Anerkennungskultur
  • Entfaltung stadtweiter Bedeutung und Wirksamkeit

Die Projekte werden außerdem auf ihre praktische Realisierbarkeit geprüft: Ansprache der Teilnehmer, Vernetzung des Projektes zu bestehenden Initiativen, Institutionen und Einrichtungen der Flüchtlingsarbeit, Offenheit des Projektes für die Bedürfnisse der Teilnehmer, Flexibilität des Projektes im Umgang mit Herausforderungen wie z.B. Fluktuation der Teilnehmer.

Initiatoren und Unterstützer des Fonds

Der Fonds FREIRÄUME! wurde Anfang 2016 von der Hamburgischen Kulturstiftung, der Körber-Stiftung und der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. in Zusammenarbeit mit STADTKULTUR HAMBURG ins Leben gerufen und von zahlreichen Hamburger Stiftungen, privaten Förderern und Unternehmen unterstützt.

Das bürgerschaftliche Engagement wird 2017 durch die Freie und Hansestadt Hamburg mit 200.000 Euro aus dem Hamburger Integrationsfonds gematcht. Es stehen damit insgesamt 400.000 Euro für kulturelle Projekte mit Geflüchteten zur Verfügung. Unterstützer des Fonds sind neben den Initiatoren und der Freien und Hansestadt Hamburg: Claussen-Simon-Stiftung, Gabriele Fink Stiftung, Hans-Otto und Engelke Schümann-Stiftung, Hermann Reemtsma Stiftung, Ian und Barbara Karan-Stiftung, Klaus Rating Stiftung, Mara und Holger Cassens Stiftung, Martha Pulvermacher Stiftung, NORDMETALL-Stiftung, Rotary Club Hamburg-Blankenese, Rudolf Augstein Stiftung, Scheck-Stiftung, ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius, AUG. PRIEN Bauunternehmung, Baufirma Richard Ditting, DG HYP, Quantum Immobilien AG, Steinway & Sons, Angelika Jahr, Berit und Rainer Baumgarten, Bettina Wurm, Christine und Heinz Lehmann, Claus G. und Annegret Budelmann, Clemens Rating, Constanze und Christian Wriedt, Dr. Farhad Vladi sowie Erica Arenhold.

Verfahren und Modalitäten

Die Anträge können zu den folgenden Antragsfristen an die Hamburgische Kulturstiftung gestellt werden: 31. März 2017 und 31. Mai 2017. Die erste Antragsfrist wird von der Hamburgischen Kulturstiftung, die zweite Antragsfrist von Stadtkultur Hamburg betreut. Eine Förderentscheidung liegt nach vollständiger Projekteinreichung nach ca. sechs Wochen vor. Die Förderentscheidung wird von einer sechsköpfigen Jury getroffen, die mit jeweils einem Vertreter aus der Körber-Stiftung, der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. und der Hamburgischen Kulturstiftung sowie jeweils einem Vertreter aus der Kulturbehörde, der LAG Kinder- und Jugendkultur und Stadtkultur Hamburg besetzt ist. Sie werden schriftlich benachrichtigt, ob Ihr Projekt gefördert wird oder nicht.

Beantragung

Alle Förderanträge (Frist 31. März und 31. Mai 2017) müssen digital eingereicht werden an:

Hamburgische Kulturstiftung, z. Hd. Julia Schwerbrock,

Ein Förderantrag umfasst:

  • das einseitige Antragsformular zum Förderantrag (zu finden unter www.kulturstiftunghh.de , Stichwort »Projektförderung«),
  • eine detaillierte Projektbeschreibung mit folgenden Informationen:
    • Konzept
    • Ort und Zeitplan des künstlerischen oder kulturpädagogischen Projekts in Hamburg
    • Projektdurchführende (Lebenslauf, Nachweis über künstlerische oder kulturpädagogische Qualifizierung und Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten)
  • einen aussagekräftigen Finanzierungsplan mit folgenden Eckdaten:
    • Kostenkalkulation mit Übersicht über die geplanten Ausgaben mit Angabe der einzelnen Positionen
    • Finanzplan (bitte vermerken, welche Mittel sicher und welche noch ungesichert sind bzw. welche weiteren Anträge gestellt oder geplant sind und wann mit den Förderentscheidungen zu rechnen ist)
    • beantragte Fördersumme (in der Regel 5.000 bis 15.000 Euro)

Die Förderanträge werden nur akzeptiert, wenn sie digital eingereicht werden und wenn
der Antrag aus maximal zwei Anlagen (zzgl. Antragsformular) besteht.

Fragen?

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Erste Frist (31. März 2017): Julia Schwerbrock, Hamburgische Kulturstiftung, Projektbereich Kinder- und Jugendkultur/Kulturelle Bildung, Tel.: 040 / 33 90 99, E-Mail:

Zweite Frist (31. Mai 2017): Corinne Eichner, STADTKULTUR HAMBURG, Geschäftsführung, Tel.: 040 / 879 76 46 – 0, E-Mail: freiraeume@stadtkultur-hh.de

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