Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes (bis 31.1.2023)

Die Kulturstiftung des Bundes fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext.

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Förderanträge können jederzeit eingereicht werden. Die Jury tritt regelmäßig zweimal im Jahr zusammen.

Die Kulturstiftung des Bundes kann Förderungen an Institutionen im In- und Ausland gewähren. Die Rechtsform einer Antrag stellenden Institution (z.B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Regel keine Projekte, die von Einzelpersonen bzw. nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden.

Es ist zu beachten, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 Euro beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen.

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Auf: www.kulturstiftung-des-bundes.de

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