Förderung „Kunst im öffentlichen Raum“ (bis 15.8.2023)

Künstler*innen haben bis zum 15. August die Möglichkeit, sich mit Vorschlägen für Projekte für Arbeiten im öffentlichen Raum bei der Behörde für Kultur und Medien zu bewerben. Alle Vorschläge werden gesammelt und dem Fachgremium der Kunstkommission zur Beratung vorgelegt.

Die Projektvorschläge müssen folgende Angaben enthalten:
Eine detaillierte Projekt-Beschreibung, die neben der konkreten inhaltlichen Beschreibung des Projekts Angaben über den geplanten Standort und den Zeitraum der Realisierung und nach Möglichkeit Anschauungsmaterialien enthalten sollten. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Vorschläge sich auf spezifische Situationen und Orte im Hamburger öffentlichen Raum beziehen und sich damit auseinandersetzen.

Einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan. Bitte beachten: Im Kostenplan muss die geplante Gesamtsumme des Projektes genannt werden, eventuelle Sponsoren mit der Spendensumme und Eigenmittel mit Beträgen sowie die beantragte Förderung. Neben den Ausgaben für Sachmittel können auch Ausgaben für künstlerische Honorare gelten gemacht werden.

Angaben zum künstlerischen Werdegang und bisherigen Schaffen. Sind mehrere Künstler*innen am Projekt beteiligt, sind diese Angaben für jeden Beteiligten einzeln beizufügen.

Bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden.
Es sollte bereits bei der Planung der Projekte recherchiert werden, ob für den geplanten Stand- oder Veranstaltungsort besondere Genehmigungen anderer Behörden oder sonstiger Genehmigungsgeber eingeholt werden müssen.

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Auf: www.hamburg.de

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