Übungsleiterfreibetrag

Besonderheiten bei der Kombination von Minijob und Freibeträgen

Der GKV-Spitzenverband und weitere Sozialversicherungsträger haben ihre „Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen“ (GeringfügigkeitsRichtlinien, 26.7.2021) aktualisiert. Sie treffen einige Klarstellungen zu Minijobs in gemeinnützigen Einrichtungen.

Recht: Übungsleiterfreibetrag und Grundsicherung

Ein Altersrentner bezog infolge seiner geringen Rente zusätzlich Sozialhilfe. Er war dennoch als Dozent an zwei Volkshochschulen tätig und erhielt für diese Tätigkeiten ein monatliches Honorar. Das Sozialamt erhielt hiervon Kenntnis und nahm eine Neuberechnung der Grundsicherungsleistung vor.

Übungsleiterfreibetrag bei Nebentätigkeiten

Üben Versicherte bei einem gemeinnützigen Verein unterschiedliche Tätigkeiten aus, die beide als abhängige Beschäftigungen zu werten sind, liegt sozialversicherungsrechtlich ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor. Das bedeutet aber nicht, dass für einen Teil der Tätigkeit Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag nicht in Frage kommen.

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