Vorstand

Verein: Vorstandstätigkeit und Honorarvertrag

Vergütungen an Vorstandmitglieder sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig, weil der Vorstand nach dem BGB der Mitgliederversammlung gegenüber weisungsgebunden ist. Das kann nicht umgangen werden, indem die Vorstandstätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird und die Vergütung dafür faktisch über einen daneben vereinbarten Honorarvertrag erfolgt.

Vereinsrecht: Haftungsbeschränkung per Satzung

Die Haftungsbeschränkung von Vorständen und Vereinsmitgliedern kann durch die Satzung weiter gefasst werden als nach dem BGB vorgegeben. § 31a und 31b BGB stellen Vorstandsmitglieder und andere Organmitglieder sowie beauftragte Ehrenamtler von der Haftung bei leicht fahrlässigem Handeln frei. Das gilt sowohl gegenüber dem Verein als auch gegenüber den Mitgliedern. Voraussetzung ist, dass es sich …

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