Verein: Vorstandstätigkeit und Honorarvertrag
Vergütungen an Vorstandmitglieder sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig, weil der Vorstand nach dem BGB der Mitgliederversammlung gegenüber weisungsgebunden ist. Das kann nicht umgangen werden, indem die Vorstandstätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird und die Vergütung dafür faktisch über einen daneben vereinbarten Honorarvertrag erfolgt.