
Mit dem Programm „Outdoorförderung Livemusik und weitere Kultursparten 2022“ unterstützte die Behörde für Kultur und Medien Kulturveranstalter*innen im Sommer und Frühherbst 2022 dabei, an verschiedenen Orten unter freiem Himmel Kulturveranstaltungen zu realisieren. Das Förderprogramm wird von STADTKULTUR HAMBURG durchgeführt. Der Antragszeitraum endete am 31. August 2022.

Das Programm zielte auf groß angelegte Formate aller musikalischer Genres sowie weiterer Kultursparten, die die Vielfalt der Kultur fördern und durch ihre überregionale Ausstrahlung auch für Tourist*innen als Reiseanlässe interessant sind. Aufbauend auf den guten Erfahrungen des Kultursommers sollten dabei auch neue und ungewöhnliche Orte für die Kultur erschlossen werden. Das Programm hatte einen Umfang von 3,3 Millionen Euro. Anträge für die Förderung konnten ab dem 15. Juni bis zum 31. August 2022 gestellt werden. Über die Anträge wurde in der Reihenfolge ihres Eingangs entschieden.
Das Förderprogramm wird von STADTKULTUR HAMBURG durchgeführt. Der Dachverband hat bereits im letzten Jahr die Stadt Hamburg dabei unterstützt, den Kultursommer erfolgreich umzusetzen.
Fachinfos zur Outdoorförderung und geförderten Projekten
Outdoorförderung: Kurz und knapp
Was wird gefördert?
Mit der Outdoorförderung 2022 sollen groß angelegte Veranstaltungsformate mit einer überregionalen Ausstrahlung ermöglicht werden, die erwarten lassen, dass sie als Reiseanlässe für kulturinteressierte Touristen dienen. Dafür sollen in einem kulturell breit angelegten Rahmen auch ungewohnte Veranstaltungsorte außerhalb geschlossener Räume in Hamburg aktiviert und damit eine Vielzahl an Konzert-Veranstaltungen aller musikalischen Genres – aber auch weiterer Kultursparten – ermöglicht werden. Mit der Förderung werden die Veranstaltenden dabei unterstützt, bestehende oder neu zu schaffende Open-Air-Veranstaltungs- und Open-Air-Kulturorte im öffentlichen Raum einzurichten und diese mit einem vielfältigen künstlerischen, in der Regel mehrtägig angelegten Programm zu bespielen.
Wer kann Förderung beantragen?
Gefördert werden profilierte, professionelle Hamburger Akteure und Veranstaltende, die im kulturellen Leben Hamburgs nachweislich fest verankert sind und nachhaltig erfolgreiche Arbeit leisten. Gemeinschaftsbewerbungen mehrerer Veranstaltender sind ausdrücklich möglich, müssen aber von einem Antragsstellenden federführend verantwortet werden. Weitere Punkte, die die Beantragenden einhalten müssen, finden sich unter Punkt 3 der Förderrichtlinie.
Was sind die Fristen?
Anträge müssen vom 15. Juni bis 31. August 2022 über das Online-Antragsformular erfolgen (der Link zum Antragsformular steht ab dem 15. Juni auf dieser Webseite zur Verfügung). Vollständige und formal korrekte Anträge werden nach Eingang beschieden – bis die Mittel ausgeschöpft sind. Gefördert werden können Veranstaltungen, die ab 15. Juni bis 31. Oktober 2022 durchgeführt werden. Die Verwendung der Mittel muss bis zum 31. Dezember 2022 erfolgt sein.
Ab welcher Förderhöhe können Anträge gestellt werden?
Förderanträge können ab einer Förderhöhe von mindestens 75.000 Euro gestellt werden. Der Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung muss mindestens 10% betragen.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Das Antragsverfahren ist beendet. Es können keine weiteren Anträge mehr entgegengenommen werden.
Alle detaillierten Informationen zur Outdoorförderung 2022 entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Weitere Informationen zur Outdoorförderung
- Förderrichtlinie für die Vergabe von Projektmitteln im Rahmen der „Outdoorförderung Livemusik und weitere Kultursparten 2022“ (PDF)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (PDF)
- Vorlage für Kosten- und Finanzierungsplan (Excel-Dokument)
- Ausschreibung „Outdoor-Förderung 2022“ auf der Seite der Kulturbehörde
Kontakt
Mit Ihren Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte an: