Das ändert sich 2022 für Minijober*innen

Auf alle Minijobber*innen kommen 2022 Neuerungen zu: Sowohl 450-Euro-Jobs als auch kurzfristige Beschäftigungen bis zu drei Monaten sind davon betroffen. Die wohl wichtigste Änderung: Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2022 erhöht.