Das ändert sich 2022 für Minijober*innen

Auf alle Minijobber*innen kommen 2022 Neuerungen zu: Sowohl 450-Euro-Jobs als auch kurzfristige Beschäftigungen bis zu drei Monaten sind davon betroffen. Die wohl wichtigste Änderung: Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2022 erhöht.

Der Mindestlohn steigt für alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde und nach dem Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Regierung steht sogar die Erhöhung auf 12 Euro an. Für Arbeitgeber*innen gilt: Neben der Steuernummer muss ab 2022 auch die Steuer-Identifikationsnummer von gewerblichen Minijobber*innen elektronisch an die Minijob-Zentrale übermittelt werden.

Quelle: ROCKCITY SONDERNEWSLETTER #43

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Auf: www.merkur.de

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