Pandemiebedingte Sonderregelung für KSK bis zum 31.12.2022 verlängert
Mit der vierten Welle verkündet die Künstlersozialkasse eine Verlängerung der pandemiebedingten Ausnahmeregelungen.
Mit der vierten Welle verkündet die Künstlersozialkasse eine Verlängerung der pandemiebedingten Ausnahmeregelungen.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2022 unverändert 4,2 Prozent. Die Künstlersozialabgabe-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde am 17. September 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das Bundeskabinett hat am 12. Mai einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gebilligt, wonach Künstlerinnen und Künstler übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gebilligt, wonach Künstler*innen übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will, dass Kulturschaffende, die mehr als geringfügige Einnahmen aus anderen selbstständigen Tätigkeiten erzielen, in der Künstlersozialkasse bleiben können. Eine Ausnahmeregelung soll die Verdienstgrenze von 450 Euro auf 1.300 Euro im Monat anheben.
Viele Versicherte in der Künstlersozialkasse haben zusätzlich zu ihrer künstlerischen Tätigkeit eine andere selbständige Tätigkeit aufgenommen, um über die Runden zu kommen. Diese andere selbständige Tätigkeit lässt teilweise temporär die eigentliche künstlerische oder publizistische Tätigkeit in den Hintergrund treten, was zum Verlust der Kranken- und Pflegeversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK) führt.
Der Gesetzgeber entlastet die Künstlersozialversicherung zusätzlich zum Bundeszuschuss um weitere 32,5 Millionen Euro. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Durch die zusätzlichen Bundesmittel kann auch im nächsten Jahr der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse weiter stabil bei 4,2% gehalten werden.