Bundesverband Soziokultur gratuliert Künstlersozialkasse zum 40-jährigen Bestehen

Mit der Gründung der KSK 1983 wurde eine Wertschätzung von künstlerischer Tätigkeit manifestiert: Selbständige Künstler*innen müssen unstrittig soziale Absicherung erfahren. Bis heute arbeitet die KSK erfolgreich daran, dass Mitglieder eine vergleichbare soziale Absicherung genießen, die auch Angestellte erfahren. Das gibt vor allem auch jüngeren Künstler*innen eine wichtige, sichere Basis. Der Bundesverband Soziokultur gratuliert zu dieser erfolgreichen Arbeit, die nicht nur im europäischen, auch im internationalen Vergleich einzigartig ist.

„Bei diesem vierzigsten Geburtstag wird einem klar, wie berechtigt die Liedzeile ist ‚wie schön, dass du geboren bist, wir hätten dich sonst sehr vermisst‘. Ohne die Unterstützung durch die KSK bei Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, könnten sich viele freischaffende Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten in Deutschland eine soziale Absicherung schlichtweg nicht leisten.“

Geschäftsführerin Bundesverband Soziokultur Ellen Ahbe

Gelungene Abgabeverhandlungen, Solidarprinzip, geringer Verwaltungsaufwand

Für den Bundesverband und seine Mitglieder als Abgabepflichtige stand ein niedriger Abgabesatz sowie ein gleichbleibender Bundesanteil stets im Fokus. Das ist der KSK gemeinsam mit der Politik in den vergangenen Jahren immer gelungen. Darin unterstützt der Bundesverband die KSK auch zukünftig weiterhin öffentlich. Ein wichtiger Baustein der Sozialversicherung ist das Solidarprinzip der KSK. Es garantiert die faire Absicherung. Auch ein geringer Verwaltungsaufwand bezüglich der KSK-Abgaben ist für unsere Mitglieder von tragender Bedeutung. Die voranschreitende Digitalisierung der Prozesse vereinfacht zudem die Abwicklung der Abgaben seitens der soziokulturellen Einrichtungen. Im Wissen, welcher Aufwand hinter all diesen Erfolgen steht, danken wir der KSK für ihren kontinuierlichen Einsatz.

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