Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen

In Zeiten von Corona interessanter denn je: Bis zum 27. April 2020 kann noch eine Petition auf dem Petitionsausschuss-Portal des Deutschen Bundestags unterzeichnet werden, die sich für das bedingungslose Grundeinkommen einsetzt.

Das Quorum ist erreicht, wenn 50.000 Mitzeichnungen eingegangen sind. Sobald diese Schwelle erreicht ist, wird die Petition im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten.

Hinweis: Für das das Einreichen oder Unterstützen einer Petition wird ein Benutzerkonto benötigt, das man vor der Abstimmung auf der Webseite des Portals über den Button „Ich bin neu hier“ anlegt.

weiterlesen ⇥

Auf: epetitionen.bundestag.de

Nach oben scrollen