Notfallfonds Energiekrise für Hamburg auf den Weg gebracht

Mit einer beschlossenen Nachbewilligungsdrucksache für den laufenden Doppelhaushalt hat der Senat finanzielle Verstärkungen im Haushalt 2022 in einem Volumen von über 450 Mio. Euro auf den Weg gebracht und damit die finanzielle Grundlage für den Notfallfonds Energiekrise mit einem Startkapital von 125 Mio. Euro geschaffen.

Außerdem werden aus den Verstärkungen dringende Mehrbedarfe der Schul-, Innen-, Sozial-, Wissenschafts- und Justizbehörde in einem Gesamtvolumen von rund 200 Mio. Euro abgedeckt. 117 Mio. Euro sollen zudem zur Finanzierung der Angleichungszulage zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation der städtischen Beamtinnen und Beamten eingesetzt werden. Der außergewöhnlich hohe Hapag-Lloyd-Dividendenertrag bei der städtischen Holding HGV sowie die konservativ veranschlagte und nicht in voller Höhe benötigte Vorsorgeposition für konjunkturelle Risiken ermöglichen sowohl die beschlossenen Verstärkungen als auch eine Verringerung der Corona-Notkreditaufnahme bzw. des Corona-Notsituationsfehlbetrag im städtischen Haushalt 2022. Die Bürgerschaft muss der Nachbewilligung noch zustimmen.

Als Reaktion auf die derzeitig angespannte Situation auf den Energiemärkten aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine stellt die Stadt Hamburg im Haushaltsjahr 2022 zunächst insgesamt 125 Mio. Euro als Notfallfonds Energiekrise bereit, um die Behörden in die Lage zu versetzen, schnell und unbürokratisch Programme und Maßnahmen aufzulegen, besonders betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen und Unternehmen unterstützen zu können.

Der Hamburger Notfallfonds Energiekrise steht zusätzlich zu den geplanten Bundeshilfen bereit und soll diese ergänzen. Ein Beispiel für Maßnahmen des Hamburger Notfallfonds Energiekrise stellen die Härtefallhilfen dar. 15 Mio. Euro der insgesamt 125 Mio. Euro werden direkt als städtischer Beitrag der Härtefallhilfen zur Verhinderung von Energiesperren veranschlagt. Die Sozialbehörde wird die Härtefallhilfen in Abstimmung mit Umwelt- und Finanzbehörde administrieren.

Aus Mitteln des Notfallfonds Energiekrise können außerdem institutionelle Zuwendungsempfänger bei zwingendem, existenzbedrohendem Bedarf eine entsprechende Aufstockung erhalten. Kann beispielsweise eine durch städtische Zuwendungen finanzierte Sozial-, Kultur- oder Stadtteileinrichtung die Energiekosten trotz Einsparbemühungen nicht mehr auffangen, kann sie sich an ihre zuständige Behörde wenden und mit entsprechenden Nachweisen eine ergänzende Zuwendung beantragen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, soll die ergänzende Zuwendung gewährt werden.

Weitere städtische Maßnahmen (z. B. Notfallhilfen für die Sportvereine) sind bei den jeweiligen Fachbehörden kurzfristig in Planung. Zudem wird ein Teil der Mittel zur Kofinanzierung der Bundesmaßnahmen genutzt.

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Auf: www.hamburg.de

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