Inflation: Ausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro steuerfrei

Um die Mehrkosten durch die Inflation auszugleichen, können Arbeitgeber*innen seit dem 26. Oktober 2022 ihren Beschäftigten bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen.

Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber*innen. Die Möglichkeit zur Zahlung der Prämie besteht bis zum 31. Dezember 2024 und kann in mehreren Raten ausgezahlt werden.

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Auf: www.bundesregierung.de

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