Praxistipp: Kann Verzicht eine Spende sein? Über Aufwands- und Rückspenden

Aufwands- und Rückspenden – sprich der Verzicht auf Aufwendungsersatz- oder Vergütungsansprüche – gehören zum Alltag von steuerbegünstigten Organisationen. Dennoch werden oft Fehler dabei gemacht, sie steuerlich richtig einzuordnen und korrekte Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Die rechtlichen Folgen reichen von der Aberkennung der Gemeinnützigkeit bis zur Belangung wegen Steuerhinterziehung. Damit das nicht passiert hat das Haus des Stiftens einen Fachbeitrag von Rechtsanwältin Kristina von Heynitz veröffentlicht. Der Beitrag bildet den zweiten Teil der Reihe „Spenden und Fundraising“.

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Auf: www.hausdesstiftens.org

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