LiveMusikKommission e.V. (LiveKomm)

LiveKomm lehnt Änderungen zur TA Lärm ab

Die LiveMusikKommission e.V. lehnt den Referenten-Entwurf zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm entschieden ab. Für bestehende Clubs und Livemusikspielstätten sieht dieser Entwurf bislang keinerlei substantiellen Verbesserungen vor und entspricht damit auch nicht den Zielsetzungen im Koalitionsvertrag.

Meilenstein: Bundestag fordert Bundesregierung auf, Musikclubs als Anlagen kultureller Zwecke einzustufen

Ein Entschließungsantrag für die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen für das Baulandmobilisierungsgesetz von CDU/CSU und SPD fordert, dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.

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