Sonderfonds des Bundes

Kulturrat: Wirtschaftlichkeitshilfe wird verlängert

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist sehr erfreut, dass die Wirtschaftlichkeitshilfe im Rahmen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wird. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Wirtschaftlichkeitshilfe am 31. März 2022 endet.

Sonderfonds des Bundes: Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden (bis 31.12.2022)

Um Kulturveranstaltungen auch mit weniger Teilnehmenden – aufgrund von notwendigen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln – wieder wirtschaftlich möglich zu machen, bietet der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen eine Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden an. Die Hilfe wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Corona-Hilfen für die Kultur gehen weiter

Die Corona-Pandemie hat auch den Kulturbereich weiter fest im Griff. Bund und Land haben daher die Hilfsschirme weiter gespannt, um die Kultureinrichtungen und Künstlerinnen und Künstler weiter gut durch die Zeit zu bekommen. Aktuell wurde der Sonderfonds des Bundes erneut angepasst und Hilfen der Behörde für Kultur und Medien verlängert.

Corona-Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wird angepasst

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen soll Veranstalter dazu ermutigen, in der Coronapandemie Veranstaltungen zu planen und durchzuführen. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe mit integrierter Ausfallabsicherung werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besucher*innen durch Zuschüsse zu Ticketverkäufen unterstützt. Die Ausfallabsicherung richtet sich an Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besucher*innen, hier können bei coronabedingter Absage den Veranstaltern Kosten …

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Online-Infoveranstaltung: Unterstützung durch den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen bei 2G oder 2G+ als Online-Video

Vor dem Hintergrund der sich aktuell wieder zuspitzenden Pandemie-Situation kommt es bundesweit erneut zu verschärften behördlichen Auflagen für öffentliche Veranstaltungen. Im Zusammenhang mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen stellt sich für viele Veranstalter*innen unter anderem die Frage, inwieweit die geplanten bzw. bereits in einigen Bundesländern vorgegebenen 2G(+)-Regelungen Auswirkungen auf die Antragstellung haben.

Sonderfonds des Bundes: Ausfallabsicherung für Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden (bis 31.12.2022)

Größere Veranstaltungen erfordern eine intensive Planung und Logistik, haben deshalb eine lange Vorlaufzeit und benötigen entsprechende Planungssicherheit. In Zeiten der Pandemie ist diese langfristige Planung sehr schwierig. Gleichzeitig ist bei großen Veranstaltungen das finanzielle Risiko einer Absage oder Verschiebung für Veranstalterinnen und Veranstalter erheblich. Deshalb bietet der Sonderfonds des Bundes eine Ausfallabsicherung für Veranstaltungen ab …

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Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen (bis 31.3.2022 bzw. 31.12.2022)

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen stellt bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung, damit der Neustart der Kultur in diesem Sommer gelingt. Der Sonderfonds ist dadurch für Veranstalter*innen, Künstler*innen und für die gesamte Kreativszene eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Hilfen der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen.

Bund unterstützt Kulturveranstaltungen mit Sonderfonds

Das Bundeskabinett hat grünes Licht gegeben für einen Sonderfonds in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro, mit dem der Bund ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie wieder möglich machen will. Damit sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können. Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens …

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