Anhebung Künstlersozialabgabe auf 5 % ab 2023

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Erhöhung der Künstlersozialabgabe von 4,2 auf 5,0 % ab 2023 angekündigt.

Über die Künstlersozialversicherung werden selbständige Künstler*innen sowie Publizist*innen als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die Selbständigen tragen wie Arbeitnehmer*innen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent) finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

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Auf: www.bmas.de

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