Anhebung Künstlersozialabgabe auf 5 % ab 2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Erhöhung der Künstlersozialabgabe von 4,2 auf 5,0 % ab 2023 angekündigt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Erhöhung der Künstlersozialabgabe von 4,2 auf 5,0 % ab 2023 angekündigt.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2022 unverändert 4,2 Prozent. Die Künstlersozialabgabe-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde am 17. September 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Der Gesetzgeber entlastet die Künstlersozialversicherung zusätzlich zum Bundeszuschuss um weitere 32,5 Millionen Euro. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Durch die zusätzlichen Bundesmittel kann auch im nächsten Jahr der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse weiter stabil bei 4,2% gehalten werden.
Da im Zusammenhang mit der Künstlersozialabgabe regelmäßig auch die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles entscheidend sind, sollten sich (gemeinnützige) Veranstalter stets im Klaren darüber sein, ob die Kriterien der Abgabepflicht vorliegen. Sonst kann es teuer werden.
Da im Zusammenhang mit der Künstlersozialabgabe regelmäßig auch die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles entscheidend sind, sollten sich (gemeinnützige) Veranstalter stets im Klaren darüber sein, ob die Kriterien der Abgabepflicht vorliegen. Sonst kann es teuer werden.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2020 weiterhin 4,2 Prozent betragen. Er bleibt damit im dritten Jahr in Folge auf vergleichsweise niedrigem Niveau stabil.
Nach dem aktuellen Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung bleibt der Abgabesatz für 2019 unverändert bei 4,2 Prozent, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gab.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2016 laut Bundessozialministerium stabil bei 5,2 Prozent. Der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2016 wurde am 29.07.2015 an die Verbände und Länder zur Stellungnahme versandt. Das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes wirkt und verhindert einen weiteren Anstieg des Abgabesatzes. Intensivere Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung und der …
Künstlersozialversicherung stabil: 2016 bei 5,2 Prozent Weiterlesen »
Wer freischaffende Künstler beschäftigt, muss 2015 mit schärferen Kontrollen rechnen. Am 01.01.2015 ist das Künstersozialabgabestabilisierungsgesetz (KSAStabG) in Kraft getreten. Künftig soll die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der Betriebsprüfung rund 400.000 statt 70.000 Kontrollen pro Jahr durchführen und die Wirtschaft durch regelmäßige Überwachung zur Zahlung der Beiträge verpflichten. In konkreten Verdachtsfällen kann die Künstlersozialkasse (KSK) die …