Kulturrat: Selbstständige Kulturschaffende werden bei Krankenversicherung benachteiligt

Selbstständige müssen aktuell unabhängig von ihrem tatsächlichen Einkommen einen Mindestbeitrag für ihre Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Der Deutsche Kulturrat spricht sich für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag aus, laut der die Beiträge künftig einkommensbezogen berechnet werden sollen.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt in einer Pressemitteilung die Vereinbarung im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dass die Beiträge von Selbstständigen zur gesetzlichen Krankenversicherung künftig strikt einkommensbezogen erhoben werden sollen. Hierfür ist eine Änderung von Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung) notwendig.

Selbstständige, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, müssen aktuell mindestens 201,24 Euro monatlich als Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dieser Betrag bezieht sich auf ein fiktives Mindesteinkommen in Höhe von 1.096,67 Euro im Monat, auch wenn das tatsächliche Einkommen geringer als das fiktive Mindesteinkommen ist.

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Auf: www.kulturrat.de

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