Kulturrat: Weg für den Kulturfonds Energie des Bundes ist frei

Die Kulturminister*innen der Länder haben nun einer für die Durchführung des Kulturfonds Energie des Bundes erforderlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zugestimmt. Damit ist der Weg nun frei, dass die Mittel aus dem Kulturfonds Energie des Bundes an die Kulturorte zum Antragsstart am 1. April 2023 fließen können.

Bestätigt wurden zudem unterstützende Maßnahmen der Ländergemeinschaft zum Kulturfonds Energie des Bundes: Nordrhein-Westfalen bietet eine zentrale, von allen Ländern finanzierte Hotline an, über die Antragstellende bei Unklarheiten telefonisch wie auch per E-Mail-Beratung erhalten können. Für die technische Abwicklung – Antragstellung und Auszahlung – des Kulturfonds Energie des Bundes stellt Hamburg für alle Länder eine IT-Plattform bereit.

Insgesamt stehen für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung, um Mehrbedarfe an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende zu unterstützen. Der Kulturfonds Energie des Bundes kann sowohl von öffentlichen als auch von privatwirtschaftlichen Akteuren in Anspruch genommen werden.

Gefördert werden im Kulturfonds Energie des Bundes rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 und bis zum 30. April 2024 Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas und Fernwärme).

Anträge können öffentliche und private Kultureinrichtungen stellen, sofern sie ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen, sowie Kulturveranstaltende, die ihre ticketbasierten Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung antragsberechtigt sind. Anträge können über die Webseite des Kulturfonds Energie des Bundes gestellt werden: www.kulturfonds-energie.de

Öffentliche Kultureinrichtungen und öffentliche Einrichtungen der kulturellen Bildung können bis zu 50 Prozent der Mehrbedarfe beantragen, privatwirtschaftliche bis zu 80 Prozent.

Wie schon bei den Coronahilfen war auch jetzt beim Energiefonds der Deutsche Kulturrat als Spitzenverband der Bundeskulturverbände von Anfang an im zentralen Steuerungsgremium des Amtes der Kulturstaatsministerin (BKM), dem Lenkungsausschuss, gemeinsam mit den Ländern eingebunden.

Quelle: Deutscher Kulturrat

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