Recht: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Sonderregelungen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien erlassen. Für gemeinnützige Organisationen, die sich für die Erdbebenopfer engagieren, gelten einige neue Bestimmungen.

Bei Zuwendungen zur Hilfe in den durch das Erdbeben verursachten Katastrophenfällen, die bis zum 31. Dezember 2023 über ein Konto eines Dritten an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts, an eine inländische öffentliche Dienststelle oder an eine gemeinnützige Körperschaft geleistet werden, genügt als Nachweis eine auf den jeweiligen Zuwendenden ausgestellte Zuwendungsbestätigung, wenn das Konto des Dritten als Treuhandkonto geführt wurde, die Zuwendungen von dort an den Zuwendungsempfänger weitergeleitet wurden und diesem eine Liste mit den einzelnen Zuwendenden und ihrem jeweiligen Anteil an der Zuwendungssumme übergeben wurde. Wird eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt, genügt es, als Verwendungszweck der Zuwendung die Förderung mildtätiger Zwecke anzugeben.

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