Verein: Wann ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung unzumutbar?
Müssen Vereine ihre Steuererklärung zwingend elektronisch – per ELSTER – abgeben? Der Bundesfinanzhof klärt die Rechtslage.
Müssen Vereine ihre Steuererklärung zwingend elektronisch – per ELSTER – abgeben? Der Bundesfinanzhof klärt die Rechtslage.
Über einen entsprechenden Unterlassungsanspruch hatte das Landgericht (LG) Frankfurt am Main zu entscheiden (Beschluss vom 01.06.2018, Az. 2-03 T 4/18). Im zugrundeliegenden Sachverhalt hatte eine Mitarbeiterin die Bereiche Projekt-, Presse sowie Öffentlichkeitsarbeit eines Vereins ehrenamtlich und in leitender Funktion verantwortet.
Nach § 27 Abs. 1 und § 667 BGB hat ein Vorstandsmitglied nach Amtsende die Pflicht, alles herauszugehen, was es zur Ausführung seines Amtes erhält oder daraus erlangt hat.
Die Überlassung von Tagungs- und Seminarräumen an Mitglieder kann ein Zweckbetrieb sein. Das stellt das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz im Fall eines gemeinnützigen Vereins zur Förderung der Religion klar.
Wahlen sind fester sowie charakteristischer Bestandteil des Vereinslebens. Das eine solche Wahl durchaus komplizierter sein kann als gedacht, zeigt ein Fall, welcher vom Kammergericht (KG) Berlin entschieden worden ist.
Da im Zusammenhang mit der Künstlersozialabgabe regelmäßig auch die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles entscheidend sind, sollten sich (gemeinnützige) Veranstalter stets im Klaren darüber sein, ob die Kriterien der Abgabepflicht vorliegen. Sonst kann es teuer werden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt sich detailliert mit der Frage nach der Angemessenheit von Geschäftsführervergütungen in gemeinnützigen Einrichtungen (Urteil vom 12.03.2020, V R 5/17).
Vergütungen an Vorstandmitglieder sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig, weil der Vorstand nach dem BGB der Mitgliederversammlung gegenüber weisungsgebunden ist. Das kann nicht umgangen werden, indem die Vorstandstätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird und die Vergütung dafür faktisch über einen daneben vereinbarten Honorarvertrag erfolgt.
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) beschäftigt sich mit der Umsatzsteuerbarkeit öffentlicher Zuschüsse und zeigt eine typische Problemkonstellation.
Das Finanzgericht (FG) Münster hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass das Finanzamt nicht im Wege der Pfändung auf Konten zugreifen darf, auf denen Corona-Soforthilfen eingegangen sind.
Das BMF hat in einem weiteren Schreiben seine Vorgaben für die Aufstockung desKurarbeitergeldes in gemeinnützigen Einrichtungen ergänzt.
Mitgliederversammlung können zurzeit nicht stattfinden und die schriftliche Beschlussfassung oder eine virtuelle Versammlung ist nicht oder nur erschwert möglich. Für den Vorstand stellt sich deswegen oft die Frage, was er auch ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung entscheiden kann und in welchen Fällen eine solcher Alleingang Haftungsfolgen für ihn hat.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat in einem weiteren Schreiben seine Vorgaben für die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes in gemeinnützigen Einrichtungen ergänzt. Eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 80 Prozent des bisherigen Entgelts auf ist nach dem BMF zulässig, wenn die Aufstockung einheitlich für alle Arbeitnehmer erfolgt.
Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ hat die Möglichkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung geschaffen. Es bleiben aber viele Fragen offen.
In diesem Webinar von KULTUR LAND BILDEN erläutert der Weimarer Rechtsanwalt Matthias Ehspanner die aktuellen rechtlichen Regelungen für Kulturbetriebe in Zeiten der Corona-Pandemie.