Herausgabe der Mitgliederliste: Wissenswertes zu Anspruch, berechtigtem Interesse und Datenschutz

Das Vereins- und Stiftungszentrum hat einen Artikel aus der Kategorie „Recht“ veröffentlicht. Der Artikel thematisiert Datenschutzrechtliche Hintergründe zum Umgang mit Mitgliedsdaten.

Ein eingetragener Verein, dessen Zweck in der Vertretung der Interessen seiner ca. 5.500 Mitglieder bestand, musste sich mit einem seiner Mitglieder vor Gericht auseinandersetzen. Letzteres hatte die Übergabe einer Liste mit Angaben zu Namen, Anschriften und E-Mail-Adressen der Vereinsmitglieder verlangt. Der Grund: Unter anderem wollte das Mitglied im Vorfeld der anstehenden Mitgliederversammlung Kontakt zu den übrigen Vereinsmitgliedern aufnehmen, um eine Opposition gegen das Vorgehen des Vorstandes zu bilden. Darüber hinaus sollte im Hinblick auf die aktuelle Vereinspolitik auch die Meinungsbildung im Verein beeinflusst werden.

Der Verein lehnte die Herausgabe der Liste ­– jedenfalls mit den geforderten Angaben – ab, da insbesondere der Datenschutz dies nicht gestatte. Der Fall landete schlussendlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm

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