Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes vorangeht. Bereits in der letzten Wahlperiode waren die Beratungen zu dem vom BKM vorgelegten Novellierungsvorschlag eigentlich abgeschlossen. In den Anhörungen im Deutschen Bundestag stießen die Vorschläge auf breite Zustimmung. Aufgrund des Zerbrechens der Ampelkoalition konnte der Gesetzesentwurf nicht mehr in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.

Der Deutsche Kulturrat macht sich schon lange dafür stark, dass die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes auch mit Blick auf laufende EU-Fristen zügig in den 21. Deutschen Bundestag eingebracht wird. Er begrüßt daher, dass das Bundeskabinett eine diesbezügliche Formulierungshilfe beschlossen hat und damit der Weg frei für rasche Beratungen eines Gesetzesvorschlags der Regierungsfraktionen ist.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte dazu: „Es ist sehr positiv, dass auf Vorarbeiten der letzten Bundesregierung zurückgegriffen und jetzt zügig die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes vorangebracht wird. Die Länder, die Museen und auch der Kunsthandel brauchen endlich Klarheit, welche Regelungen künftig gelten sollen. Sehr gut ist weiter, dass es sich bei dieser Novellierung in erster Linie um eine Anpassung des geltenden Kulturgutschutzgesetzes handelt, das sich im Grundsatz bewährt hat.“
Quelle: Deutscher Kulturrat