Im Verfahren der GEMA gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter OpenAI hat das Landgericht München ein klares Urteil gesprochen: OpenAI verletzt mit dem Training und dem Betrieb von ChatGPT geltendes Urheberrecht. Erstmals wurde in Europa die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch generative KI-Systeme rechtlich bewertet und zugunsten der Kreativen entschieden.
Das Landgericht München stellt in seinem Urteil unmissverständlich fest, dass OpenAI für das Training und den Betrieb von ChatGPT die Rechte an den eingeklagten Songtexten deutscher Urheber*innen aus dem GEMA Repertoire hätte erwerben müssen. In den Systemen seien Kopien der Originalwerke enthalten, die auf einfache Prompts der Nutzer*innen ausgegeben würden. Dies seien vergütungspflichtige Eingriffe in das Urheberrecht, für die OpenAI eine Lizenz erwerben muss, mit der die Urheber*innen angemessen vergütet werden.
„Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen und menschliche Kreativleistungen sind keine Gratisvorlage. Wir haben heute einen Präzedenzfall geschaffen, der die Rechte der Urheberinnen und Urheber schützt und klärt: Auch Betreiber von KI-Tools wie ChatGPT müssen sich an das Urheberrecht halten. Wir konnten heute die Lebensgrundlage Musikschaffender erfolgreich verteidigen.“
Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA
„Mit dem heutigen Urteil wurden zentrale Rechtsfragen für das Zusammenspiel einer neuen Technologie mit dem europäischen Urheberrecht erstmals geklärt. Es ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer fairen Vergütung für Urheberinnen und Urheber in ganz Europa“, so Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA. „Auch Tech-Giganten müssen für die Nutzung geistigen Eigentums Lizenzen erwerben und können sich nicht ihren Pflichten entziehen.“
OpenAI zählt zu den weltweiten Marktführern bei generativer KI und erwirtschaftet bereits jährliche Umsätze im zweistelligen Milliardenbereich, die Unternehmensbewertung wird auf rund eine halbe Billion Dollar geschätzt. Dennoch partizipieren die Musikschaffenden bisher nicht an der kommerziellen Nutzung ihrer Werke durch KI.
Das Gericht machte deutlich: OpenAI ist keine privilegierte Forschungsorganisation und die gesetzliche Erlaubnis für das so genannte Text- und Data Mining rechtfertigt keinesfalls die Speicherung und Ausgabe geschützter Liedtexte. Die GEMA zeigte, dass ChatGPT mit einfachen Prompts urheberrechtlich geschützte Songtexte namhafter Autor*innen generiert. Das Gericht hat bestätigt, dass hierdurch eine Lizenzpflicht entstanden ist. OpenAI wurde damit wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt.
Auf: www.gema.de
