Zum 1. Januar 2026 hat die GEMA ihre Tarife angepasst. Die prozentualen Abgaben auf Eintrittsgelder oder vergleichbare Entgelte bleiben unverändert. Die neuen Tarife sind auf der Webseite der GEMA einsehbar.

Mit der Anpassung für 2026 werden mehrere Tarife zusammengeführt: Nutzungen aus V‑BT‑E und V‑BT‑G laufen künftig unter V‑BT. Zudem werden die ehemaligen Tarife T‑R, T‑R‑E und WR‑S‑E ab 2026 über den Tarif T lizenziert.
Für Veranstalter*innen bedeutet das: gleiche Prozentsätze, aber teils neue Tarifbezeichnungen. Prüft jetzt zu Jahresbeginn, welcher neue Tarif eure Musik-Nutzung abdeckt, wenn bislang einer der jetzt zusammengelegten Tarife genutzt wurde.
Die GEMA ist die Verwertungsgesellschaft für Musik in Deutschland und nimmt die Rechte von Komponist*innen, Textautor*innen und Musikverleger*innen wahr. Öffentliche Musiknutzung – ob live, aus Aufnahmen, per Streaming im Internet, in der Telefonwarteschleife oder als Hintergrundmusik – muss vorab lizenziert werden. Mehr dazu findet ihr auf den Seiten der GEMA.
Informationen zur GEMA bei STADTKULTUR
Für unsere Mitglieder und weitere Interessierte haben wir relevante Informationen für Musiknutzer*innen aus der Kultur zusammengestellt: Zur STADTKULTUR-GEMA-Seite.
Mehr: www.gema.de
