Mit der erweiterten Kollektivlizenz (EKL), die seit Juni 2021 gesetzlich verankert ist und nun von der GEMA seit Ende 2025 umgesetzt wird, entsteht ein neues Lizenzmodell: Die GEMA kann Nutzungsrechte nicht nur für ihre Mitglieder, sondern auch für nicht angeschlossene Urheber*innen vergeben.

Für Musiknutzer*innen bedeutet das vor allem Vereinfachung: Ein einziger Lizenzvertrag reicht künftig aus, um ein deutlich größeres Repertoire rechtssicher zu nutzen. Aufwendige Einzelklärungen entfallen, Planungs- und Rechtssicherheit steigen.
Einschränkungen können entstehen, wenn Urheber*innen widersprechen – dann müssen einzelne Werke wieder individuell lizenziert oder ausgespart werden. Insgesamt erleichtert die EKL die Praxis, erfordert aber weiterhin Aufmerksamkeit für mögliche Repertoirelücken.
Informationen zur GEMA bei STADTKULTUR
Für unsere Mitglieder und weitere Interessierte haben wir relevante Informationen für Musiknutzer*innen aus der Kultur zusammengestellt: Zur STADTKULTUR-GEMA-Seite.
Auf: www.gema.de
